Allgemeine Vertragsbedingungen für Ferienwohnungen, Stand 01.11.2018
Vertragsgegenstand ist die im Mietvertrag bezeichnete möblierte Wohnung in Weimar. Die Anmietung ist auf die befristete Nutzung zu Wohnzwecken und auf die im Vertrag bezeichnete Personenanzahl beschränkt. Änderungen der Personenanzahl und das Mitführen von Haustieren bedürfen der Zustimmung der Vermieterin und sind ggf. kostenpflichtig. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht zulässig. Für die Preisberechnung und den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Wohnung auf der Internetseite www.weimar-reise.de maßgebend. Nebenabreden sind nur bei einer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage, und gilt auch für Personen, die sich nicht für die gesamte Mietdauer in der Wohnung aufhalten. Ggf. kann diese Mindestmietzeit von der Vermieterin terminabhängig geändert werden Für Mietzeiten in Verbindung mit gesetzlichen Feiertagen oder sog. Brückentagen gilt eine Mindestmietzeit von 4 Tagen.
Der Vertrag kann durch eine Buchungsbestätigung der Vermieterin, die Rücksendung eines unterzeichneten Mietvertrags oder eine indirekte Annahmeerklärung der Mietpartei geschlossen werden. Eine indirekte Annahmeerklärung liegt insbesondere in der Zahlung des Mietpreises oder eines Teils davon oder in einer sonstigen Erklärung der Mietpartei (telefonisch oder schriftlich) vor.
Der Mietpreis beinhaltet die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer auf den restlichen Mietpreis. Ebenfalls enthalten sind immer die Kosten für Heizung und Energieversorgung. Die Fälligkeiten von Anzahlung und Restmietbetrag werden im Vertrag festgelegt. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächstfolgende Werktag der Fälligkeitstag.
Die Stadt Weimar fordert ab 01.04.19 von ihren in Ferienwohnungen wohnenden Gästen eine Kulturförderabgabe (ähnlich Kurtaxe oder Übernachtungssteuer) von 1,10 € je Erwachsenen und Nacht. Diese Abgabe müssen die Vermieter einziehen und an die Stadtkasse abführen. Ausgenommen sind beruflich oder Ausbildungsbedingte Aufenthalte. (Nachweis erforderlich.)
In jeder Wohnung steht ein Internetzugang über WLAN zur Verfügung. Jeder Nutzer haftet für die Daten und Inhalte, die von ihm über das Netz der Vermieterin herunter- bzw. hochgeladen werden. Er verpflichtet sich, keine strafrechtlich relevanten Tätigkeiten oder Inhalte über den Internetanschluss des Hauses zu verbreiten. Für die Sicherung seiner Daten, Software und Hardware ist jeder Nutzer selbst verantwortlich.
Stornierungen dieses Vertrages sind bis 4 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Innerhalb der 4 Wochen vor Mietbeginn sind folgende Entschädigungssätze zu leisten:
Schadensersatzpflicht für den Gast besteht nur, wenn eine Ersatzvermietung der Wohnung nicht mehr gelingt.
Die Vermieterin ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die fälligen Zahlungen auch nach einer Nachfrist
nicht geleistet werden.
Darüber hinaus ist die Vermieterin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls
Die Vermieterin erstattet in diesen Fällen bereits gezahlte Miete zurück.
Die Vermieterin oder ihre Beauftragten sind berechtigt, die Ferienwohnungen zu Wartungs-,
Reparatur und Unterhaltszwecken tagsüber in der Zeit zwischen 10:00 und 18:00, vorzugsweise
nach Terminabsprache, zu betreten.
Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Schäden und hat die Vermieterin von diesen in Kenntnis
zu setzen. Er ist für die Mietdauer verantwortlich für die Wohnung und verpflichtet sich, diese in
einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Er trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer
Handhabung aller von der Vermieterin zur Verfügung gestellten Gegenstände. Eine Haftung für
Schäden am Eigentum des Gastes, für Personenschäden etc. trägt die Vermieterin nicht.
Auf den Ersatz von Bagatellschäden im Wert von unter 10 EUR verzichtet die Vermieterin, wenn Sie
vom Schadensfall während der Mietdauer informiert wird.
Soweit von der Vermieterin ein Kfz-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, haftet diese nicht für das
Abhandenkommen oder Beschädigung eines Fahrzeuges auf diesem Platz.
In allen Wohnungen ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Der Mieter haftet für
Als Gerichtsstand ist 99425 Weimar vereinbart.
Alicia Maurer, Paul-Schneider-Str. 63, D-99425 Weimar
Tel. +49 (0)3643 205920
Fax +49 (0)3212 1297829
contact@weimar-reise.de
USt.-ID DE267912781
Alicia Maurer . Paul-Schneider-Str.63 . D-99425 Weimar . Fon +49 3643 205920 . contact@weimar-reise.de